fbpx
sales_viking_gmbh_logo_colour

AGB

Unsere Spielregeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 08/2022

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Auftragnehmer schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers umfassen jedoch keine rechtliche und steuerliche Beratung. Für diese hat der Auftraggeber Berater aus diesen Bereichen beizuziehen.

2.2 Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Auftragnehmer bereit, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers steuerliche und rechtliche Beratungsleistungen einzuholen. Der Auftragnehmer übernimmt dafür jedoch keine Haftung.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen zu beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jede Verletzung dieser Verpflichtung eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des gesamten vereinbarten Entgeltes für den jeweiligen Beratungsvertrag zu bezahlen. Die Bezahlung der Vertragsstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von dieser vertraglichen Verpflichtung. Die Vertragsstrafe ist binnen Monatsfrist ab Aufforderung durch den Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Das Recht des Auftragnehmers zur Geltendmachung allfälliger über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt davon unberührt.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung oder Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber über den Fortschritt bei der Erfüllung des Beratungsvertrages regelmäßig Bericht erstatten.

5.2 Fristen und Termine für die Leistungserbringung werden für jeden Beratungsvertrag gesondert vereinbart und können aus wichtigem Grund vom Auftragnehmer einseitig verlängert werden.

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Beratungsvertrag umfasste Zwecke verwendet und verwertet werden.

6.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.

6.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechend dem letzten Wissens- und Informationsstand des Auftragnehmers und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Der Auftragnehmer gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen.

7.2 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel der Leistungserbringung unverzüglich zu rügen.

7.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen spätestens sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Auftragnehmer für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag von ihm dem Auftraggeber verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart wurde, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Beratungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Beratungsvertrages verlängert diese Fristen nicht, sondern diese Fristen beginnen für die Beratungsleistungen, die aufgrund des verlängerten Beratungsvertrages erbracht werden, neu zu laufen

8.3 Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1  Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

9.2 Der Auftragnehmer ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, dener er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.

9.4 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

9.5 Der Auftragnehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter:
www.sales-viking.com.

9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

10. Honorar / Fälligkeit / Rechnungslegung

10.1 Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Beratungsleistung ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird, ist das vereinbarte Honorar – unbeschadet dem Recht zur Legung von Zwischenrechnungen – jedenfalls wie folgt zur Zahlung fällig:

  • 50 % des vereinbarten Honorars binnen einer Woche nach Vertragsabschluss
  • 50 % des vereinbarten Honorars eine Woche vor dem vereinbarten Termin der Arbeiten wie Trainings, Rekrutierung von Mitarbeitern etc.
    • Für den Fall, dass die Leistungen des Auftragnehmers, vom Auftraggeber aus welchen Gründen immer, abgesagt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber 80 % des vereinbarten Honorars samt vom Auftragnehmer nachgewiesener tatsächlich aufgelaufener Spesen, wie z.B. Mieten, externe Honorare etc. binnen einer Woche ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch bei höherer Gewalt, soweit sie im Bereich des Auftraggebers eintritt (z.B. Erkrankung der zu schulenden Person)

       

10.2 Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Beratungsverträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Beratungsvertrag zur Folge.

10.3 Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto des Auftragnehmers zahlbar.

10.4Der Auftragnehmer hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen.

10.5 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.6 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus welchen Gründen, die in die Sphäre des Auftraggebers fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.
Bei kurzfristigen Absagen des Auftraggebers wegen höherer Gewalt (z.B. Erkrankung der Mitarbeiter etc.) wird seitens des Auftragnehmers ein Ersatztermin angeboten. Bei Nichtannahme bzw. Ablehnung dessen verpflichtet sich der Auftraggeber 80 % des vereinbarten Honorars samt vom Auftragnehmer nachgewiesener tatsächlich aufgelaufener Spesen, wie z.B. Mieten, externe Honorare etc. binnen einer Woche ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zu bezahlen. Bei fix vereinbarten, wöchentlichen Beratungs- oder Betreuungsterminen entfällt dieser für den Auftraggeber ersatzlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall aber dennoch 100% des vereinbarten Honorars samt vom Auftragnehmer nachgewiesener tatsächlich aufgelaufener Spesen, wie z.B. Mieten, externe Honorare etc. binnen einer Woche ab Rechnungslegung an den Auftraggeber zu bezahlen.

11. Dauer des Vertrages

11.1 Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen (Abschluss des Projekts).

11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jedem der Vertragspartner mit schriftlicher Erklärung ohne Einhaltung einer Frist beendet werden (unter Fortbestehen des Entgeltanspruchs des Auftragnehmers für die bereits erbrachten Beratungsleistungen). Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen – trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen – verletzt.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl / Vertragssprache

12.1 Erfüllungsort ist 4331 Naarn im Machlande.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag und diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Perg.

12.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

12.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.

13. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

14.2 Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

14.3 Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Beratungsvertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.